====== Widerspruch auf Grundlage mehrerer Rechte ====== **§ 42 (3) MakrenG** Ein Widerspruch kann auf der Grundlage eines älteren Rechts oder mehrerer älterer Rechte erhoben werden, wenn diese Rechte demselben Inhaber gehören. ===== siehe auch ===== § 42 (1) MarkenG -> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]