====== Unterscheidungskraft von Werbeslogans ====== Einer Wortfolge fehlt die [[Unterscheidungskraft]], wenn sie vom Verkehr nicht als Herkunftshinweis verstanden wird, sondern als allgemeine Anpreisung, die sich in einer Aufforderung zum Kauf erschöpft.((BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13 - for you; m.V.a BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Rn. 12 = WRP 2009, 813 Willkommen im Leben; Beschluss vom 22. Januar 2009 I ZB 34/08, GRUR 2009, 949 Rn. 12 = WRP 2009, 963 My World; Beschluss vom 1. Juli 2010 I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 5 = WRP 2010, 1254 Die Vision)) An die Beurteilung der [[Unterscheidungskraft]] von [[Wortfolgen]] und [[Slogans]] sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen.((EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 36 - Vorsprung durch Technik; EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 32, 44 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2009, 949 Rn. 12 - My World; BGH GRUR 2009, 778 Rn. 12 - Willkommen im Leben)) Es wäre daher unzulässig, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft ersetzen oder von ihm abweichen((EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 38 - Vorsprung durch Technik; EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 35 und Rn. 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT)), etwa dergestalt, dass die sloganartige Wortfolge phantasievoll sein und ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe, aufweisen müsse((EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 39 - Vorsprung durch Technik; EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 31, 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft)).((BPatG, Urteil v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 40/11 - Aus Akten werden Fakten)) Auch wenn Werbeslogans keinen strengeren Schutzvoraussetzungen unterliegen, ist jedoch zu berücksichtigen, dass Wortmarken in Form von Werbeslogans vom Verkehr nicht notwendig in gleicher Weise wahrgenommen werden wie andere Markenkategorien. Insoweit ist bei Slogans, die eine im Vordergrund stehende Werbefunktion ausüben, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Durchschnittsverbraucher aus solchen Slogans gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren schließen. Bei nach Art eines Slogans gebildeten Wortfolgen wird der Verkehr diese daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen.((BPatG, Urteil v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 40/11 - Aus Akten werden Fakten; m.V.a. GRUR 2004, 1027, 1029 Rn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; EuG GRUR Int. 2003, 834, 835 f. - Best buy; GRUR Int. 2004, 944, 946 - Mehr für Ihr Geld)) Nicht unterscheidungskräftig sind demzufolge spruchartige Wortfolgen, die lediglich in sprach- oder werbeüblicher Weise eine beschreibende Aussage über die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen enthalten oder sich in Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen.((BPatG, Urteil v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 40/11 - Aus Akten werden Fakten; m.V.a. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH GRUR 2001, 735, 736 - Test it.)) Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.((BPatG, Urteil v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 40/11 - Aus Akten werden Fakten)) Das Schutzhindernis mangelnder Unterscheidungskraft kann auch dann bestehen, wenn sich eine Verwendung des Markenworts in der Werbung zum Zeitpunkt der Markenanmeldung nicht nachweisen lässt.((BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13 - for you; m.V.a. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 C64/02, Slg. 2004, I10031 = GRUR 2004, 1027 Rn. 46 Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 I ZB 32/09, GRUR 2010, 640 Rn. 13 = WRP 2010, 891 hey!)) ===== siehe auch ===== -> [[Werbeslogans]]