====== Unterrichtung der Kommission ====== **§ 123 MarkenG** Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die [[Unionsmarkengerichte]] erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz mit. ===== siehe auch ===== §§ 119 ff MarkenG -> [[Unionsmarken]] \\