====== Unternehmenszeichen (Geschäftsabzeichen) ====== Geschäftsabzeichen (Unternehmenszeichen) sind Bezeichnungen jeglicher Art, die keine Namensfunktion besitzen, aber vom Verkehr als Kennzeichen gewertet werden. Beispielsweise Werbesprüche, Hausfarben (BGH GRUR 1968/371 ‘Maggi’) z.B. von Tankstellen und Banken, Telegrammadressen und Fernschreibkennungen, bildliche Darstellungen und Logos (BGH GRUR 1964/71 ‘Personifizierte Kaffekanne’) wie z.B. das BMW-Emblem, Firmenschlagworte, wie ‘BMW’ als Kürzel für ‘Bayerische Motorenwerke’. Die Entstehung eines Unternehmenszeichens setzt immer Verkehrgeltung voraus (§ 5 II S.2 MarkenG). ===== siehe auch ===== * [[Unternehmenskennzeichen]]