====== Umschreibungsantrag ====== Nach § 27 (3) MarkenG wird der Übergang des durch die Eintragung einer Marke begründeten Rechts __auf Antrag__ eines Beteiligten in das [[Markenregister|Register]] eingetragen, wenn er dem [[Patentamt]] nachgewiesen wird. Nach § 27 (3) MarkenG -> [[Umschreibung]] ===== siehe auch ===== * [[Umschreibungsverfahren]]