====== Staatswappen und Hoheitszeichen ====== § 8 (2) Nr. 6 des [[Markengesetz|Markengesetzes]] (MarkenG) regelt den Ausschluss von Marken, die Staatswappen oder Hoheitszeichen enthalten. **§ 8 (2) Nr. 6 MarkenG** Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten. ===== siehe auch ===== § 8 (2) MarkenG -> [[Von der Eintragung ausgeschlossene Marken]] \\ Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.