====== Rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke ====== Die Gemeinschaftsmarkenverordung und der Europäische Gerichtshoft stellen an die Entkräftung der Einrede mangelnder Benutzung höhere Anforderungen als das nationale Markenrecht. Es ist die [[.GM:ernsthafte Benutzung|ernsthafte Benutzung]] nachzuweisen. ===== siehe auch ===== § 26 (1) MarkenG -> [[Rechtserhaltende Benutzung]]