====== Rechte des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung ====== § 15 (1) MarkenG -> [[Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung]] \\ § 15 (2) MarkenG -> [[Rechtswidrige Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung]] \\ § 15 (3) MarkenG -> [[Rechtswidrige Benutzung einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung]] \\ § 15 (4) MarkenG -> [[Unterlassungsanspruch aus einer geschäftlichen Bezeichnung]] \\ § 15 (5) MarkenG -> [[Schadensersatzanspruch bei rechtswidriger Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung]] \\ § 15 (6) MarkenG -> [[Haftung des Betriebsinhabers]] \\ ===== siehe auch ===== § 14 MarkenG -> [[Rechte des Markeninhabers]]