====== Post ====== Das Wort „POST“ stellt für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beförderung und Zustellung von Briefen, Paketen und anderen Gütern eine schutzunfähige Angabe i. S. d. (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) [-> [[Freihaltebedürfnis]]] dar.((BPatG, Beschl. v. 10. April 2007 - 26 W (pat) 24/06 - POST)) ===== siehe auch ===== * [[Freihaltebedürfnis]]