====== Personenbildnisse ====== Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem [[Markenschutz]] zugänglich [-> [[Als Marke schutzfähige Zeichen]]].((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis)) Dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person fehlt für solche Waren und Dienstleistungen jegliche [[Unterscheidungskraft]], bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgebildeten Person herstellt und es deshalb als (bloß) [[beschreibende Angaben|beschreibenden Hinweis]] auf diese und nicht als [[Herkunftsfunktion|Hinweis auf die Herkunft]] der betreffenden [[Waren oder Dienstleistungen]] aus einem bestimmten Unternehmen versteht.((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis)) ===== siehe auch ===== * [[Bildmarken]] * [[Als Marke schutzfähige Zeichen]] (§ 3 MarkenG)