====== Nicht-ausschließliche Lizenz ====== Die nicht-ausschließliche Lizenz [§ 30 (1) MarkenG -> [[Markenlizenzen]]] ermöglicht es dem Markeninhaber, auch weitere Lizenzen an Dritte zu erteilen. ===== siehe auch ===== § 30 (1) MarkenG -> [[Markenlizenzen]]