====== Markenrecht ====== ~~DISCUSSION:off~~ Das [[Markenrecht]] ist Teil des [[:gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutzes]] und im weiteren Sinne des [[:Immaterialgüterrecht|Immaterialgüterrechts]]. Das Markenrecht schützt [[Marken]], [[geschäftliche Bezeichnungen]] und [[geographische Herkunftsangaben]] [§ 1 MarkenG -> [[Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen]]]. Der Erwerb des [[Markenschutz|Markenschutzes]] gewährt dem Inhaber der Marke ein [[Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke|ausschließliches Recht]]. Das Markenrecht ist im [[Markengesetz]] (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) normiert. Die [[Markenverordnung]] (MarkenV) enthält spezifische Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Markengesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung und Verwaltung von Marken. MarkenG -> [[Markenrecht:Markengesetz]] \\ Regelt die Eintragung, den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten in Deutschland. MarkenV -> [[Markenrecht:Markenverordnung]] \\ Enthält spezifische Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Markengesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung und Verwaltung von Marken. DPMAV -> [[DPMAV:Verordnung über die elektronische Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt]] \\ Regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Übergangs- und Inkrafttretensregelungen. ===== siehe auch ===== -> [[:start|Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum]] \\ Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.