====== Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen ====== Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemein-schaften (EuGH) sind [[Farben]] und [[Farbzusammenstellungen]] [-> [[Farbmarken]]] markenfähig im Sinne des Art. 2 MarkenRL, wenn sie als Zeichen wirken, sich [[Graphische Darstellbarkeit|graphisch darstellen]] lassen, und [[Unterscheidungskraft|unterscheidungsfähig]] sind im Sinne eines [[Herkunftsfunktion|betrieblichen Herkunftshinweises]].((BPatG, Entsch. v. 21. Mai 2008 - 29 W (pat) 33/08 - Farbmarke Gelb-Rot; m.V.a. vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 23 - Libertel; GRUR 2004, 858, Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie)) Eine abstrakt bestimmte Farbzusammenstellung eignet sich als Herkunftshinweis, wenn Farben als Unterscheidungsmittel auf dem einschlägigen Warensektor üblicherweise verwendet werden, ihre dekorative Wirkung in den Hintergrund tritt und mit ihnen keine Sachaussage verbunden ist.((BPatG, Entsch. v. 21. Mai 2008 - 29 W (pat) 33/08 - Farbmarke Gelb-Rot)) Grundsätzlich sind demnach sowohl [[konturlose Farbmarke|konturlose konkrete Farben]] als auch [[Konturlose Farbzusammenstellungen|Farbzusammenstellungen]] markenfähig i.S. des § 3 Abs 1 MarkenG,((BGH, Beschluß vom 1. 3. 2001 - I ZB 57/98 - "Farbmarke Violett", BGH, 10.12.1998 I ZB 20/98 "Farbmarke gelb / schwarz"; BGH, 25.03.1999 I ZB 23/98 - "Farbmarke magenta/grau")) Hinsichtlich abstrakter (konturloser) Mehrfarbmarken ergeben sich aber zusätzliche Anforderungen an die [[graphische Darstellbarkeit einer Farbmarke|grafische Darstellbarkeit]]. Die grundsätzliche Eignung einzelner Farben und Farbkombinationen Informationen über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu vermitteln((vgl. EuGH - Libertel, a. a. O., Rn. 41; EuGH - Heidelberger Bauchemie, a. a. O., Rn. 23)), zeigt sich jedenfalls an der etablierten Übung verschiedener Unternehmen, konturunbestimmte Farben zur Kennzeichnung ihrer Produkte als sog. Hausfarben zu verwenden((vgl. BPatG GRUR 2004, 870, 871 - zwei-farbige Kombination Grün/Gelb; Zukunftsletter 09/05, S. 8 - Corporate Colors: Was Markenimages mit Farben zu tun haben.)).((BPatG, Entsch. v. 21. Mai 2008 - 29 W (pat) 33/08 - Farbmarke Gelb-Rot)) ===== siehe auch ===== -> [[Farbmarken]]