====== Marken ====== Durch das [[Markengesetz]] geschützte Marken und sonstige Kennzeichen stehen für die Qualität eines Unternehmens und zählen ebenso wie [[Patentrecht:Patent|Patente]] zu dessen [[:Geistiges Eigentum|geistigem Eigentum]]. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten [[Waren oder Dienstleistungen]] zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne [[Verwechslungsgefahr]] von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden [-> [[Funktion der Marke]], [[Herkunftsfunktion]]]. MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] § 3 (1) MarkenG -> [[Markenfähigkeit]] \\ § 14 (1) MarkenG -> [[Markenschutz]] \\ -> [[Markenformen]] \\ ==== Statistik des Deutschen Patent- und Markenamtes ==== Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 69 069 Marken angemeldet und 49 817 Marken im Register eingetragen, somit im Schnitt 200 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen fiel damit um 6,5 % im Vergleich zum Jahr 2008 (73 903), während die Eintragungen nahezu konstant blieben (2008: 50 259).((DPMA-Pressemitteilung vom 15.03.2010)) Die meisten Markenanmeldungen, nämlich 15 450, stammen aus Nordrhein-Westfalen. Entgegen dem allgemeinen Trend wurden aus den Bundesländern Brandenburg (1 074), Thüringen (987) und Mecklenburg-Vorpommern (651) mehr Marken angemeldet als 2008.((DPMA-Pressemitteilung vom 15.03.2010)) Fast 800 000 Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.((DPMA-Pressemitteilung vom 15.03.2010)) ===== siehe auch ===== MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]]