====== Löschung wegen Verfalls ======
**§ 41 (1) MarkenV**
Der Antrag auf Löschung einer Marke wegen Verfalls nach § 53 Abs. 1 [-> [[Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls]]] des [[Markengesetz|Markengesetzes]] soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts gestellt werden.
**§ 41 (2) MarkenV**
In dem Antrag sind anzugeben:
- die [[Markenregister|Registernummer]] der [[Marken|Marke]], deren Löschung beantragt wird,
- der Name und die Anschrift des Antragstellers,
- falls der Antragsteller einen Vertreter bestellt hat, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- falls die Löschung nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen beantragt wird, für die die Marke eingetragen ist, entweder die Waren und Dienstleistungen, für die die Löschung beantragt wird, oder die Waren und Dienstleistungen, für die die Löschung nicht beantragt wird, und
- der Löschungsgrund nach § 49 [-> [[Verfall]]] des [[Markengesetz|Markengesetzes]].
===== siehe auch =====
§§ 41 - 42 MarkenV -> [[Löschung]] \\
§§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\
MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\
MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\