====== Löschung wegen Verfall ====== Die Löschung einer Marke wegen [[Verfall]] (§ 49 MarkenG) kann durch einen Löschungsantrag nach § 50 (1) MarkenG vor dem DPMA beantragt werden, oder direkt durch eine [[Löschungsklage]] vor den Zivilgerichten (§ 55 MarkgenG). § 49 MarkenG -> [[Verfall]] \\ § 50 MarkenG -> [[Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls]] \\ § 51 MarkenG -> [[Löschungsklage]] Legt der Markeninhaber Widerspruch gegen einen Löschungsantrag am DPMA ein, so ist die Löschung durch eine [[Löschungsklage]] vor den Zivilgerichten nach § 55 MarkenG zu führen (§ 53 IV MarkenG). Bei der Löschung wegen [[Verfall]] nach § 49 MarkenG trägt grundsätzlich der Löschungskläger die Behauptungs- und Beweislast. :?: ===== siehe auch ===== * [[Markenlöschung]]