====== Kombinierte Wort-/Bildzeichen ====== Der Grundsatz, daß bei kombinierten Wort- / Bildzeichen sich der Verkehr eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil orientiert, entfaltet seine Wirkung lediglich bei der Prüfung der [[klangliche Verwechslungsgefahr|klanglichen]], nicht auch der [[Bildliche Verwechslungsgefahr|visuellen Verwechslungsgefahr]].((BGH, Beschluss vom 11.02.1999 - I ZB 33/96 - "LION DRIVER")) ===== siehe auch =====