====== Kennzeichnungskraft einer verkehrsdurchgesetzten Marke ====== Marken, die auf Grund von [[Verkehrsdurchsetzung]] eingetragen sind, weisen, da sie die ihnen von Haus aus fehlende Unterscheidungskraft überwunden und sich als betriebliches Herkunftszeichen im Verkehr durchgesetzt haben, im Regelfall zunächst allein normale Kennzeichnungskraft auf. Eine Kennzeichnungsschwäche kann für derartige Zeichen nur angenommen werden, wenn hierfür besondere tatsächliche Umstände vorliegen. In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Anlehnung des Zeichens an beschreibende Angaben die Kennzeichnungskraft schwächt.((BGH, Urteil vom 28. 8. 2003 - I ZR 257/00 - Kinder m. w. N.)) ===== siehe auch ===== * [[Kennzeichnungskraft]]