====== Kennzeichnungskraft einer Farbmarke ====== Eine gesteigerte [[Kennzeichnungskraft]] einer [[abstrakte Farbmarken|abstrakten Farbmarke]] ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.((BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12 - Gelbe Wörterbücher)) ===== siehe auch ===== -> [[Abstrakte Farbmarken]] \\ -> [[Kennzeichnungskraft]] \\