====== Übertragung einer international eingetragenen Marke ====== **Artikel 9bis (1) [[MMA]]** Wird eine im internationalen [[Register]] eingetragene Marke auf eine Person übertragen, die in einem anderen [[Vertragsländer|Vertragsland]] als dem Land des Inhabers der [[ir-marken|internationalen Registrierung]] ansässig ist, so ist die Übertragung durch die Behörde dieses Landes dem [[Internationales Büro|Internationalen Büro]] mitzuteilen. Das Internationale Büro trägt die Übertragung in das Register ein, teilt sie den anderen Behörden mit und veröffentlicht sie in seinem Blatt. Wird die Übertragung vor Ablauf der Frist von fünf Jahren seit der internationalen Registrierung vorgenommen, so holt das Internationale Büro die Zustimmung der Behörde des Landes des neuen Inhabers ein und [[Veröffentlichung|veröffentlicht]], wenn möglich, das Datum und die Nummer der Registrierung der Marke in dem Land des neuen Inhabers. **Artikel 9bis (2) [[MMA]]** Die Übertragung einer im internationalen [[Register]] eingetragenen Marke auf eine Person, die zur Hinterlegung einer internationalen Marke nicht berechtigt ist, wird im Register nicht eingetragen. **Artikel 9bis (3) [[MMA]]** Konnte eine Übertragung im internationalen [[Register]] nicht eingetragen werden, weil das Land des neuen Inhabers seine Zustimmung versagt hat oder weil die Übertragung zugunsten einer Person vorgenommen worden ist, die zur Einreichung eines [[Gesuch um internationale Registrierung|Gesuchs um internationale Registrierung]] nicht berechtigt ist, so hat die Behörde des Landes des früheren Inhabers das Recht, vom [[Internationales Büro|Internationalen Büro]] die Löschung der Marke in dessen [[Register]] zu verlangen. ===== siehe auch ===== MMA -> [[MMA|Madrider Markenabkommen]] \\ Internationale Marken -> [[IR-Marken]]