====== Markenlöschung ====== **Artikel 6 (4) [[MMA]]** Wird die Marke freiwillig oder von Amts wegen gelöscht, so ersucht die Behörde des [[Ursprungsland|Ursprungslandes]] das [[Internationales Büro|Internationale Büro]] um die __Löschung der Marke__, das daraufhin die Löschung vornimmt. Im Fall eines gerichtlichen Verfahrens übermittelt die genannte Behörde von Amts wegen oder auf Verlangen des Klägers dem Internationalen Büro eine Abschrift der Klageschrift oder einer anderen die Klageerhebung nachweisenden Urkunde, ebenso eine Abschrift des rechtskräftigen Urteils; das Büro vermerkt dies im internationalen [[Register]]. Artikel 6 (1) [[MMA]] → [[Geltungsdauer einer Registrierung]] \\ Artikel 6 (2), (3) [[MMA]] → [[Fristen]] \\ ===== siehe auch ===== MMA -> [[MMA|Madrider Markenabkommen]] \\ Internationale Marken -> [[IR-Marken]]