====== Gesuch um internationale Registrierung ====== **Artikel 3 (1) [[MMA]]** Jedes __Gesuch um internationale Registrierung__ ist auf dem von der [[Ausführungsordnung zum MMA|Ausführungsordnung]] vorgeschriebenen Formular einzureichen; die Behörde des [[Ursprungsland|Ursprungslandes]] der Marke bescheinigt, dass die Angaben in diesem Gesuch denen des [[nationales Register|nationalen Registers]] entsprechen, und gibt die Daten und Nummern der Hinterlegung und der Eintragung der Marke im Ursprungsland sowie das Datum des Gesuchs um internationale Registrierung an. Artikel 3 (2) [[MMA]] → [[Angaben durch den Hinterleger]] \\ Artikel 3 (3) [[MMA]] → [[Farben als unterscheidendes Merkmal]] \\ Artikel 3 (4) [[MMA]] → [[Registereintragung]] \\ Artikel 3 (5) [[MMA]] → [[Veröffentlichung]] ===== siehe auch ===== MMA -> [[MMA|Madrider Markenabkommen]] \\ Internationale Marken -> [[IR-Marken]]