====== Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile ====== **Artikel 5bis [[MMA]]** Die Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile wie Wappen, Wappenschilde, Bildnisse, Auszeichnungen, Titel, Handels- oder Personennamen, die anders lauten als der des [[Hinterleger|Hinterlegers]], oder andere Inschriften ähnlicher Art -, die von den Behörden der [[Vertragsländer]] etwa angefordert werden, sind von jeder Beglaubigung sowie von jeder anderen Bestätigung als der der Behörde des [[Ursprungsland|Ursprungslandes]] befreit. ===== siehe auch ===== MMA -> [[MMA|Madrider Markenabkommen]] \\ Internationale Marken -> [[IR-Marken]]