====== Internationale Organisationen ====== § 8 (2) Nr. 8 des [[Markengesetz|Markengesetzes]] (MarkenG) regelt den Ausschluss von Marken, die Kennzeichen internationaler Organisationen enthalten. **§ 8 (2) Nr. 8 MarkenG** Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten. ===== siehe auch ===== § 8 (2) MarkenG -> [[Von der Eintragung ausgeschlossene Marken]] \\ Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.