====== Identität mit einer älteren Marke ====== **§ 9 (1) Nr. 1 MarkenG** Die [[Eintragung einer Marke]] kann [[Markenlöschung|gelöscht]] werden, wenn sie mit einer [[angemeldete Marken|angemeldeten]] oder [[eingetragene Marke|eingetragenen Marke]] mit älterem [[Zeitrang]] identisch ist und die Waren oder [[Dienstleistungen]], für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist; **§ 9 MarkenG** -> [[Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse]]: \\ § 9 (1) Nr. 2 MarkenG -> [[Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke]] \\ § 9 (1) Nr. 3 MarkenG -> [[Kollission mit einer älteren bekannten Marke]] \\ **§ 9 (2) MarkenG** -> [[Markenanmeldungen als Eintragungshindernis]] \\ ===== siehe auch ===== §§ 7 - 13 MarkenG -> [[Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung]] \\ §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ [[Markenrecht]] \\