====== Vorsitz ====== **Artikel 128 (1) GMV** Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Vizepräsident tritt im Falle der Verhinderung des Präsidenten von Amts wegen an dessen Stelle. **Artikel 128 (2) GMV** Die Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. ===== siehe auch ===== GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\ GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\