====== Übliche Zeichen ====== **Artikel 7 (1) d) GMV** Von der Eintragung ausgeschlossen [Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]] sind Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind; ===== siehe auch ===== Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]