====== Staatliche Hoheitszeichen der Verbandsländer ====== **Artikel 7 (1) h) GMV** Von der Eintragung ausgeschlossen [Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]] sind Marken, die mangels Genehmigung durch die zuständigen Stellen gemäß Artikel 6ter der [[:Pariser Verbandsübereinkunft]] zum Schutz des gewerblichen Eigentums, nachstehend „Pariser Verbandsübereinkunft“, zurückzuweisen sind; ===== siehe auch ===== Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]