====== Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen ====== **Artikel 89 GMV** DDas Amt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus: a) ein Blatt für Gemeinschaftsmarken, das die Eintragungen in das Register für Gemeinschaftsmarken wiedergibt sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in dieser Verordnung oder in der Durchführungsverordnung vorgchrieben ist; b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Amtes sowie sonstige diese Verordnung und ihre Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält. ===== siehe auch ===== GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\ GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\