====== Rechtsstellung ====== **Artikel 115 (1) GMV** Das Amt ist eine Einrichtung der Gemeinschaft und besitzt Rechtspersönlichkeit. **Artikel 115 (2) GMV** Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere beweglhes und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und vor Gericht auftreten. **Artikel 115 (3) GMV** Das Amt wird von seinem Präsidenten vertreten. ===== siehe auch ===== GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\ GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\