====== Rechtsstellung ======
**Artikel 115 (1) GMV**
Das Amt ist eine Einrichtung der Gemeinschaft und besitzt Rechtspersönlichkeit.
**Artikel 115 (2) GMV**
Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere beweglhes und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und vor Gericht auftreten.
**Artikel 115 (3) GMV**
Das Amt wird von seinem Präsidenten vertreten.
===== siehe auch =====
GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\