====== Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung ====== **Artikel 149 GMV** Ein Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung gemäß Artikel 3ter Absatz 2 des Madrider Protokolls kann über das Amt gestellt werden. Der Antrag muss in der Sprache eingereicht werden, in der die internationale Anmeldung gemäß Artikel 147 eingereicht wurde. ===== siehe auch ===== GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\ GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\