====== Anmeldegebühren ====== **Regel 4 GMDV** Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu entrichten: a) eine Grundgebühr und b) eine Klassengebühr ab der vierten Klasse für jede Klasse, für die Waren oder Dienstleistungen gemäß Regel 2 in Anspruch genommen werden. ===== siehe auch ===== [[gemeinschaftsmarken]]