====== Abzeichen, Embleme und Wappen von besonderem öffentlichem Interesse ====== **Artikel 7 (1) i) GMV** Von der Eintragung ausgeschlossen [Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]] sind Marken, die nicht unter Artikel 6ter der [[:Pariser Verbandsübereinkunft]] fallende Abzeichen, Embleme und Wappen, die von besonderem öffentlichem Interesse sind, enthalten, es sei denn, dass die zuständigen Stellen ihrer Eintragung zugestimmt haben, ===== siehe auch ===== Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]