====== Geschäftsname ====== **§ 5 (2) S. 1 1. Alt MarkenG** [[Unternehmenskennzeichen]] sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als __Name__, als [[Firma]] oder als [[Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens]] benutzt werden. § 5 (2) S. 1 MarkenG -> [[Unternehmenskennzeichen]] \\ § 5 (2) S. 1, 2. Alt MarkenG -> [[Firma]] \\ § 5 (2) S. 1, 3. Alt MarkenG -> [[Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens]] \\ § 5 (2) S. 2 MarkenG -> [[Geschäftsabzeichen]] \\ §§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\ ===== siehe auch ===== §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\