====== Form des Widerspruchs ======
**§ 29 (1) MarkenV**
Für jede [[Marken|Marke]] oder [[geschäftliche Bezeichnungen|geschäftliche Bezeichnung]], auf Grund der gegen die [[Eintragung einer Marke]] [[Widerspruch]] erhoben wird (Widerspruchskennzeichen), ist ein gesonderter Widerspruch erforderlich. Auf mehrere Widerspruchskennzeichen desselben oder derselben Widersprechenden gestützte Widersprüche können in einem Widerspruchsschriftsatz zusammengefasst werden.
**§ 29 (2) MarkenV**
Der [[Widerspruch]] soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
===== siehe auch =====
§§ 29 - 32 MarkenV -> [[Widerspruchsverfahren]] \\
§§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\
MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\
MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\