====== Form des Widerspruchs ====== **§ 29 (1) MarkenV** Für jede [[Marken|Marke]] oder [[geschäftliche Bezeichnungen|geschäftliche Bezeichnung]], auf Grund der gegen die [[Eintragung einer Marke]] [[Widerspruch]] erhoben wird (Widerspruchskennzeichen), ist ein gesonderter Widerspruch erforderlich. Auf mehrere Widerspruchskennzeichen desselben oder derselben Widersprechenden gestützte Widersprüche können in einem Widerspruchsschriftsatz zusammengefasst werden. **§ 29 (2) MarkenV** Der [[Widerspruch]] soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts eingereicht werden. ===== siehe auch ===== §§ 29 - 32 MarkenV -> [[Widerspruchsverfahren]] \\ §§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\