====== Farben und Farbzusammenstellungen ====== **§ 3 (1) MarkenG** Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich [[Personennamen]], Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, [[Hörmarken|Hörzeichen]], [[Dreidimensionale Marken|dreidimensionale Gestaltungen]] einschließlich der [[Warenformmarken|Form einer Ware]] oder ihrer [[Verpackungsformmarke|Verpackung]] sowie sonstige Aufmachungen einschließlich __Farben und Farbzusammenstellungen__ geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu [[Herkunftsfunktion|unterscheiden]]. -> [[Farbmarken]]