====== Export von markengeschützten Waren ====== Der externe Versand von Nichtgemeinschaftswaren beruht auf einer rechtlichen Fiktion. Als wären sie nicht in das Gemeinschaftsgebiet gelangt, unterliegen die in ein solches Verfahren überführten Waren namlich weder Einfuhrabgaben noch anderen handelspolitischen Maßnahmen.((EuGH, Urt. V. 9. 11. 2006 - C-281/05 (Montex Holdings Ltd/Diesel SpA); m.V.a. EuGH, Slg. 2000, 1-2519 Rdnr. 34 = GRUR Int 2000, 748 - Polo/ Lauren)) ===== siehe auch ===== * [[Markenverletzung]]