====== Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen ====== Artikel 7 (1) k der [Verordnung über die Eintragung von Marken] legt fest, dass Marken, die geschützte traditionelle Bezeichnungen für Weine verletzen, von der Eintragung ausgeschlossen sind. **Artikel 7 (1) k** Marken, die nach Maßgabe von Unionsvorschriften oder von internationalen Übereinkünften, denen die Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Bezeichnungen für Weine dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind. ===== siehe auch ===== Artikel 7 (1) -> [[Eintragungshindernisse für Marken]] \\ Legt fest, welche Zeichen und Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, einschließlich solcher ohne Unterscheidungskraft oder solcher, die täuschend sind.