====== Eintragungshindernisse für Marken ====== Artikel 7 der [Verordnung über die Eintragung von Marken] regelt die absoluten Eintragungshindernisse, die eine Eintragung von Marken ausschließen. Artikel 7 (1) a -> [[Mangelnde Markenfähigkeit]] \\ Zeichen, die nicht unter Artikel 4 fallen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) b -> [[Unterscheidungskraft]] \\ Marken, die keine Unterscheidungskraft haben, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) c -> [[Freihaltebedürfnis]] \\ Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) d -> [[Übliche Zeichen]] \\ Marken, die aus im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Zeichen oder Angaben bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) e -> [[Warenformmarken]] \\ Zeichen, die ausschließlich aus bestimmten Formen oder Merkmalen bestehen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) f -> [[Sittenwidrige Marken]] \\ Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstoßen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) g -> [[Marken mit Täuschungsgefahr]] \\ Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) h -> [[Staatliche Hoheitszeichen der Verbandsländer]] \\ Marken, die mangels Genehmigung gemäß Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft zurückzuweisen sind, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) i -> [[Abzeichen, Embleme und Wappen von besonderem öffentlichem Interesse]] \\ Marken mit besonderen Abzeichen, Emblemen und Wappen sind von der Eintragung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Zustimmung vor. Artikel 7 (1) j -> [[Geografische Angaben bezüglich Weine und Spirituosen]] \\ Marken, die geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben verletzen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Artikel 7 (1) k -> [[Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen]] \\ Marken, die geschützte traditionelle Bezeichnungen für Weine verletzen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. ===== siehe auch ===== Artikel 7 -> [[Absolute Eintragungshindernisse]] \\ Regelt die absoluten Eintragungshindernisse, die eine Eintragung von Marken ausschließen.