====== Ernsthaftigkeit der Markenbenutzung ====== -> [[Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung]] \\ -> [[Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung einer Marke]] \\ Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke geschäftlich verwertet wird. Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren.((BPatG, Urt. v. 15. Januar 2015 - 25 W (pat) 76/11 - Yosaja / YOSOI; m.V.a. EuGH GRUR 2003, 425, 428, Tz. 38 – Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584, Tz. 70 – VITAFRUIT)) [-> [[Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung]]] \\ ===== siehe auch ===== § 26 (1) MarkenG -> [[Rechtserhaltende Benutzung]]