====== Erfordernis der Zustimmung des Markeninhabers zum Verzicht ====== **§ 48 (2) MarkenG** Ist im Register eine Person als [[Inhaberschaft|Inhaber]] eines Rechts an der Marke eingetragen, so wird die Eintragung nur mit Zustimmung dieser Person gelöscht. § 40 MarkenV -> [[Zustimmungserklärung des Markeninhabers]] \\ § 48 (1) MarkenG -> [[Verzicht]] ===== siehe auch =====