====== Eintragung im Register ====== **§ 110 (2) MarkenG** Der Tag und die Nummer der internationalen Registrierung, die auf der Grundlage einer im [[Markenregister|Register]] eingetragenen Marke vorgenommen worden ist, ist in das Register einzutragen. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn die internationale Registrierung auf der Grundlage einer zur Eintragung in das Register angemeldeten Marke vorgenommen worden ist und die Anmeldung zur Eintragung geführt hat. § 122 (1) MarkenG -> [[Vermerk in den Akten]] \\ ===== siehe auch ===== §§ 107 - 118 MarkenG -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen]] \\ §§ 119 - 125 MarkenG -> [[Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen]] \\ §§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ [[Markenrecht]] \\