====== Einspruch ====== **§ 50 (1) MarkenV** Der Einspruch nach § 131 [-> [[Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung]]] des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts eingereicht werden. **§ 50 (2) MarkenV** In der Einspruchsschrift sind anzugeben: - die geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung, gegen deren Eintragung sich der Einspruch richtet, - die EG-Nummer und das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, - der Name und die Anschrift des Einsprechenden, - falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - die Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Einsprechenden ergibt. **§ 50 (3) MarkenV** Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Es ist anzugeben, auf welche Gründe nach Artikel 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 der Einspruch gestützt wird. ===== siehe auch ===== §§ 50 - 51 MarkenV -> [[Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes]] \\ §§ 47 - 55 MarkenV (Teil 6) -> [[Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\