====== Einspruch ======
**§ 50 (1) MarkenV**
Der Einspruch nach § 131 [-> [[Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung]]] des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
**§ 50 (2) MarkenV**
In der Einspruchsschrift sind anzugeben:
- die geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung, gegen deren Eintragung sich der Einspruch richtet,
- die EG-Nummer und das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union,
- der Name und die Anschrift des Einsprechenden,
- falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- die Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Einsprechenden ergibt.
**§ 50 (3) MarkenV**
Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Es ist anzugeben, auf welche Gründe nach Artikel 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 der Einspruch gestützt wird.
===== siehe auch =====
§§ 50 - 51 MarkenV -> [[Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes]] \\
§§ 47 - 55 MarkenV (Teil 6) -> [[Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel]] \\
MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\
MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\