====== Beschwerde im Falle verfristeter Erinnerung ====== **§ 66 (3) MarkenG** Ist über eine [[Erinnerung]] nach § 64 innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Einlegung nicht entschieden worden und hat der [[Erinnerungsführer]] nach Ablauf dieser Frist [[Antrag auf Entscheidung]] gestellt, so ist die [[Beschwerde]] abweichend von Absatz 1 Satz 1 [-> [[Beschwerde]]] unmittelbar gegen den Beschluß der [[Markenstellen|Markenstelle]] oder der [[Markenabteilungen|Markenabteilung]] zulässig, wenn über die Erinnerung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Antrags entschieden worden ist. Steht dem Erinnerungsführer in dem [[Erinnerungsverfahren]] ein anderer Beteiligter gegenüber, so ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Frist von sechs Monaten nach Einlegung der Erinnerung eine Frist von zehn Monaten tritt. Hat der andere Beteiligte ebenfalls Erinnerung eingelegt, so bedarf die Beschwerde nach Satz 2 der Einwilligung des anderen Beteiligten. Die schriftliche Erklärung der Einwilligung ist der Beschwerde beizufügen. Legt der andere Beteiligte nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Beschwerde gemäß Absatz 4 Satz 2 [-> [[Zustellung im Beschwerdeverfahren]]] ebenfalls Beschwerde ein, so gilt seine Erinnerung als zurückgenommen. Der Lauf der Fristen nach den Sätzen 1 und 2 wird gehemmt, wenn das Verfahren ausgesetzt oder wenn einem Beteiligten auf sein Gesuch oder auf Grund zwingender Vorschriften eine Frist gewährt wird. Der noch übrige Teil der Fristen nach den Sätzen 1 und 2 beginnt nach Beendigung der Aussetzung oder nach Ablauf der gewährten Frist zu laufen. Nach Erlaß der Erinnerungsentscheidung findet die Beschwerde nach den Sätzen 1 und 2 nicht mehr statt. § 66 (1) MarkenG → [[Beschwerde]] \\ § 66 (2) MarkenG → [[Beschwerdefrist]] \\ § 66 (4) MarkenG → [[Erfordernis der Abschriften im Beschwerdeverfahren]] \\ § 66 (5) MarkenG → [[Abhilfe der Beschwerde]] \\ ===== siehe auch ===== §§ 66 - 82 MarkenG -> [[Verfahren vor dem Patentgericht]] oder [[Beschwerdeverfahren]] \\ §§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) -> [[Verfahren in Markenangelegenheiten]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ [[Markenrecht]] \\