====== Berichtigung ====== **§ 39 (2) MarkenG** Der Inhalt der Anmeldung kann auf Antrag des Anmelders zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden. ===== siehe auch ===== * [[Markenanmeldung]]