====== Ausschließliche Lizenz ====== Die ausschließliche Lizenz [§ 30 (1) MarkenG -> [[Markenlizenzen]]] berechtigt einem Dritten die Marke ausschließlich zu benutzen. Der Markeninhaber kann keinem weiteren Dritten eine Lizenz zur Benutzung seiner Marke gewähren. ===== siehe auch ===== § 30 (1) MarkenG -> [[Markenlizenzen]]