====== Artbedingte Warenformen ====== **§ 3 (2) Nr. 1 MarkenG** Dem [[Markenschutz]] nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, [...] § 3 (1) -> [[Warenformmarken]] (Definition) \\ § 3 (2) -> [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]] \\ § 3 (2) Nr. 2 -> [[Technisch bedingte Warenformen]] \\ § 3 (2) Nr. 3 -> [[Wertbedingte Warenformen]] \\ §§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\ §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\ Einzelne mögliche Verwendungsformen eines Zeichens können nicht die Annahme begründen, das Zeichen bestehe ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form.((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis)) kritisch: [[Warenformmarken]] und [[Verpackungsformmarken]] ===== siehe auch ===== §§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\ §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ * [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]]====== Artbedingte Warenformen ====== **§ 3 (2) Nr. 1 MarkenG** Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. § 3 (1) -> [[Warenformmarken]] (Definition) \\ § 3 (2) -> [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]] \\ § 3 (2) Nr. 2 -> [[Technisch bedingte Warenformen]] \\ § 3 (2) Nr. 3 -> [[Wertbedingte Warenformen]] \\ §§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\ §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\ Einzelne mögliche Verwendungsformen eines Zeichens können nicht die Annahme begründen, das Zeichen bestehe ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form.((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis)) kritisch: [[Warenformmarken]] und [[Verpackungsformmarken]] ===== siehe auch ===== §§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\ §§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ * [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]]