====== Anwendung dieses Gesetzes ====== **§ 152 MarkenG** Die Vorschriften [[Markengesetz|dieses Gesetzes]] finden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, auch auf [[Marken]], die vor dem 1. Januar 1995 angemeldet oder eingetragen oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr oder durch [[notorische Bekanntheit]] erworben worden sind, und auf [[geschäftliche Bezeichnungen]] Anwendung, die vor dem 1. Januar 1995 nach den bis dahin geltenden Vorschriften geschützt waren. ===== siehe auch ===== §§ 152 - 165 MarkenG (Teil 9) -> [[Übergangsvorschriften]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]] \\ [[Markenrecht]] \\