====== Antrag auf vollständige oder teilweise Löschung einer Marke wegen Verzicht ====== **§ 39 (1) MarkenV** Der Antrag auf vollständige oder teilweise Löschung einer Marke nach § 48 Abs. 1 [-> [[Verzicht]]] des [[Markengesetz|Markengesetzes]] soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts gestellt werden. § 48 MarkenG -> [[Verzicht]] **§ 39 (2) MarkenV** In dem Antrag sind anzugeben: - die [[Markenregister|Registernummer]] der Marke, die ganz oder teilweise gelöscht werden soll, - der Name und die Anschrift des [[Markeninhaber|Inhabers der Marke]], - falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - falls eine Teillöschung beantragt wird, entweder die Waren und Dienstleistungen, die gelöscht werden sollen, oder die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke nicht gelöscht werden soll. ===== siehe auch ===== §§ 39 - 40 MarkenV -> [[Verzicht]] \\ §§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\