====== Antrag auf teilweise Verlängerung ====== **§ 38 (1) MarkenV** Soll die [[Verlängerung der Schutzdauer]] einer [[eingetragene Marke|eingetragenen Marke]] nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen bewirkt werden, für die die Marke eingetragen ist, so kann der [[Inhaberschaft|Inhaber]] der Marke einen entsprechenden Antrag stellen. **§ 38 (2) MarkenV** In dem Antrag sind anzugeben: - die [[Markenregister|Registernummer]] der [[Marken|Marke]], deren [[Schutzdauer]] [[verlängerung der Schutzdauer|verlängert]] werden soll, - der Name und die Anschrift des [[Markeninhaber|Inhabers der Marke]], - falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - die Waren und Dienstleistungen, für die die Schutzdauer verlängert werden soll. ===== siehe auch ===== §§ 37 - 38 MarkenV -> [[Verlängerung]] \\ §§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\