====== Antrag auf teilweise Verlängerung ======
**§ 38 (1) MarkenV**
Soll die [[Verlängerung der Schutzdauer]] einer [[eingetragene Marke|eingetragenen Marke]] nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen bewirkt werden, für die die Marke eingetragen ist, so kann der [[Inhaberschaft|Inhaber]] der Marke einen entsprechenden Antrag stellen.
**§ 38 (2) MarkenV**
In dem Antrag sind anzugeben:
- die [[Markenregister|Registernummer]] der [[Marken|Marke]], deren [[Schutzdauer]] [[verlängerung der Schutzdauer|verlängert]] werden soll,
- der Name und die Anschrift des [[Markeninhaber|Inhabers der Marke]],
- falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- die Waren und Dienstleistungen, für die die Schutzdauer verlängert werden soll.
===== siehe auch =====
§§ 37 - 38 MarkenV -> [[Verlängerung]] \\
§§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) -> [[Einzelne Verfahren]] \\
MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\
MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\